ServiceZentrum Häusliche Pflege

Ihr Weg zum Pflegegrad

Wenn der Pflegefall eintritt, wissen viele Angehörige nicht, wie sie einen Pflegegrad beantragen können. Hier eine kurze Auflistung, mit der Sie gut vorbereitet sind.
 

Beantragung eines Pflegegrades:
 

  • Rufen Sie die Krankenkasse (= Pflegekasse) an und lassen sich einen „Pflegeantrag“ zusenden.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden ihn schnellstmöglich per Einwurfeinschreiben zurück, denn Leistungen werden ab Antragstellung gewährt. Dies bedeutet, wenn Sie allein die Pflege nicht bewältigen können, wird auch die Arbeit einer ambulanten Pflegeeinrichtung bereits bezahlt, sollten Sie den Pflegegrad später erhalten.
  • Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten eine Aufstellung/ein Attest über Ihre Diagnosen und Krankheiten (können Begründungen liefern, warum eine Unterstützung notwendig ist)
  • und über die aktuell verordneten Medikamente ausstellen. Kopieren Sie unbedingt auch die letzten Entlassungsbriefe, Sie können diese dem Gutachter später mitgeben.
  • Auch Betreuungsvollmachten sollten Sie in Kopie bereit legen, insbesondere wenn der Pflegebedürftige den Antrag nicht mehr allein ausfüllen kann. Jetzt sind Sie gut vorbereitet.
  • Ihre Krankenkasse/Pflegekasse beauftragt jetzt den unabhängigen Medizinischen Dienst der Krankenkasse, ein Gutachten zu erstellen.
  • Die Gutachterin (eine examinierte Pflegekraft oder eine Ärztin) meldet ihren Besuch telefonisch oder sogar schriftlich an. Es ist sehr wichtig, dass Sie als Pflegeperson bei dem Besuch anwesend sind. Bitten Sie notfalls um einen neuen Termin, wenn es anders gar nicht geht.

Bei der Begutachtung handelt es sich hauptsächlich um eine Befragung über die Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, die Art der Hilfestellungen, den Umfang und zum Teil immer noch die Häufigkeit.


Alles was Sie an dem Pflegebedürftigen selbst tun, zählt zum Hilfebedarf (Körperpflege, Essen mundgerecht vorbereiten oder sogar anreichen, Hilfe bei Ausscheidungen, bei Bewegung, Begleitung zu Arztterminen,) aber nicht die hauswirtschaftliche Versorgung (Essen kochen, putzen, Wäsche waschen, einkaufen)!

Schildern Sie ruhig den schlechten Tag, denn wegen diesem beantragen Sie ja auch die Hilfe. Auch vermeintliche Tabu- Themenwie z.B. Inkontinenz sollten Sie offen ansprechen, damit der Hilfebedarf richtig erfasst werden kann.

  • Eine kurze körperliche Untersuchung kann sich anschließen. Entkleiden müssen Sie sich in der Regel nur, wenn Sie offene Wunden haben. Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, einmal aufzustehen und einige Schritte zu laufen oder auch einige Griffübungen vorzuführen.
  • Auch die Begehung der Wohnräume gehört zur Begutachtung. Vorhandene oder fehlende Pflegehilfsmittel können einen Hinweis auf  die Pflegebedingungen (höherer Hilfeaufwand) geben.
  • Bitten Sie um die Zusendung des Gutachtens und nicht nur des Bescheides!
  • Erwarten Sie bitte noch keine Aussage der Gutachterin über die Erteilung des Pflegegrades, die Gutachterin berichtet ihrer Kranken-/Pflegekasse und diese entscheidet endgültig über Ihre Einstufung.
  • Die Pflegekassen sind bemüht, den Antrag spätestens in 6 Wochen nach Antragstellung zu bescheiden – aber natürlich gibt es auch hier Urlaubs- und Krankheitszeiten.
  • Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, haben Sie nun die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen dem Bescheid zu widersprechen und um eine Überprüfung zu bitten.
  • Sollte auch Ihr Einspruch abgelehnt werden, können Sie vor das Sozialgericht gehen, das kostet kein Geld, aber sollte nur in eindeutig liegenden Fällen genutzt werden. Beraten Sie sich vorher mit einem auf solche Verfahren spezialisierten Anwalt.

Es geht nicht um die Schwere einer Erkrankung, sondern um deren Folgen, d.h. den Verlust an Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, den der Pflegebedürftige durch die Krankheit erlitten hat.

Der Verlauf einer Krankheit kann allerdings schnell sein und so dürfen und sollen Sie bei Verschlechterung/höherem Hilfebedarf auch direkt wieder einen Antrag auf Höherstufung stellen.