Die Krankenhäuser sind seit dem 1. Oktober 2017 verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und diese einleiten.
In diesem Zusammenhang ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang und nach vorangegangener individueller Prüfung erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. So dürfen sie Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen. Dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel. Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, werden alle Patienten über das Entlassmanagement und die dazugehörige Dateneinwilligung vor der stationären Aufnahme schriftlich informiert.
Die Mitarbeiter des Case Managements helfen Ihnen gerne weiter.