Was kann, was darf Medizin? Wo sind Grenzen? Müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel auf jeden Fall, für jeden Patienten, in jeder Situation ausgeschöpft werden? Gibt es gute Gründe, sich als Patient oder als behandelnder Arzt dagegen zu entscheiden?
In kaum einem anderen Bereich gibt es so viele ethische Grenzsituationen zu bewältigen wie im Krankenhaus. Viele Krankheiten, die noch vor einigen Jahren als unheilbar galten, werden heute in großem Maße erfolgreich behandelt. Mit den wachsenden Möglichkeiten der modernen Medizin werden allerdings auch Entscheidungen zunehmend schwerer.
Das SAH bietet zur Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen zwei unterschiedliche Instrumente an:
Die ethische Auseinandersetzung bedarf bei der Komplexität der Zusammenhänge eines interdisziplinären Dialogs. So setzt sich das Klinische Ethikkomitee am Hospital aus Mitgliedern unterschiedlicher Berufsgruppen zusammen: Ärzteschaft, Pflege, Sozialdienst, Seelsorge und Verwaltung.
Das Ethikkomitee unterstützt alle Kliniken und Abteilungen bei ethischen Fragestellungen im klinischen Alltag. Unterschiedliche Fragen, wie beispielsweise den Umgang mit einer Patientenverfügung, die Begrenzung von Behandlungsmaßnahmen am Lebensende oder unterschiedliche Auffassungen über den Willen des nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten können zu oft schwierigen ethischen Konflikten führen. Mit Hilfe der Moderation erfahrener Ethikberater können Konflikte analysiert werden und unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten unter ethischen Gesichtspunkten diskutiert werden.
Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Beratungsergebnisse eine Therapie-Empfehlung für das Behandlungsteam darstellen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bleibt ebenso gewahrt wie die Therapie-Hoheit des behandelnden Arztes.
Bislang wurden durch das Ethikkomitee zwei Leitlinien verfasst, vom Kuratoriumsvorsitzenden und dem Diözesan-Ethikkomitee geprüft und für das SAH freigegeben: die „Ethische Leitlinie zur
Entscheidungsfindung bei der Anlage einer Magensonde (PEG)“ und die „Leitlinie zu Entscheidungen am Lebensende".
St.-Antonius-Hospital gGmbH
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