Mitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretung im SAH

Im St.-Antonius-Hospital existiert seit 1972 eine Arbeitnehmervertretung. Seit 2013 gibt es eine gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) für das Hospital und das EuregioRehaZentrum (ERZ) gGmbH. In den Folgejahren sind weitere Tochterunternehmen des St.-Antonius-Hospitals hinzugekommen. Die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeiter werden durch die Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen.

Mitarbeitervertretung der SAH-Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter der SAH-Tochterunternehmen

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das gewählte Vertretungsorgan der Mitarbeiter des St.-Antonius-Hospitals Eschweiler, der EuregioRehaZentrum gGmbH, der MVZ gGmbH, der SAH Service GmbH und der ServiceZentrum Häusliche Pflege GmbH. Im März 2021 wurde die gemeinsame MAV für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt und besteht aus 15 Mitgliedern.

Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung werden in der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Aachen (MAVO) geregelt, die unser Bischof in Aachen in Kraft gesetzt hat und zu deren Anwendung sich die katholischen Arbeitgeber mit der Anwendung der Grundordnung für katholische Krankenhäuser verpflichtet haben.

„Der Dienst in der katholischen Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung  in besonderer Weise zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitervertretung bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.“

MAVO Abs. (1) § 26 der Mitarbeitervertretungsordnung

Die Anwendung der MAVO verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung gleichermaßen. Daraus ergeben sich folgende  Rechte und Pflichten:

  • Anhörung und Mitberatung
  • Vorschlagsrechte
  • Antragsrechte
  • Zustimmungsrechte
  • Informationspflicht
  • Abschluss von Dienstvereinbarung
  • Gesundheitsschutz und -prävention
  • Datenschutz
  • Mitarbeit in der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAG)

Dabei arbeitet die gemeinsame Mitarbeitervertretung eng mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugendvertretung zusammen. Zu ihren Sitzungen trifft sich die MAV zweimal im Monat. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und die Mitglieder der Mitarbeitervertretung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wir sind für Sie da!

Mitarbeitervertretung

Vorsitzende Domna Tsolakidis

Tel.: 02403 76 - 2042
Tel.: 02403 76 - 1132

Fax: 02403 76 - 1121

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Schwerbehindertenvertretung

Vorsitzender Norbert Schallenberg

Tel.: 02403 76 - 1702

Fax: 02403 76 - 1108

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