EuregioRehaZentrum gGmbH

Infos rund um die ambulante Reha

Am Tag der Aufnahme wird nach Ein-/Rundführung durch unsere Einrichtung insbesondere die ärztliche Eingangsuntersuchung erfolgen. Für diese Untersuchung benötigen wir alle relevanten Befunde (OP- und Arztberichte/Röntgenaufnahmen usw.) sowie die aktuellen Medikamentenlisten.

Für Ihre bei uns geplante Rehabilitation stellen wir Ihnen nach Absprache – sofern medizinisch notwendig – einen Fahrdienst zur Verfügung.
Abholzeiten für ganztägig ambulante Rehabilitationen:
Bitte morgens ab 7.45 Uhr bereithalten. Früheste Rückfahrt nachmittags ab 14.45 Uhr.
Der Fahrdienst wird im Falle einer Anschluss-Heilbehandlung bis zu einem angemessenen Radius von uns bestellt. Rückfragen bitte unter: Tel.: 02403-76-1703.

Wer schon im Verlauf der orthopädischen Rehabilitation erkennen lässt, dass weiterer Behandlungsbedarf  besteht, kann nach einer ärztlichen Veranlassung das Programm der Deutschen Rentenversicherung (DRV) namens „IRENA“, die „Intensivierten Rehabilitationsnachsorge“, nutzen. Für viele eine sinnvolle Alternative zum Reha-Sport.
Mit dem Programm verfolgt die DRV das Ziel, den Therapieerfolg der Rehapatienten nachhaltig zu sichern. So erhalten sie im Anschluss an die in der Regel dreiwöchige Reha 24 Trainings- und Entspannungseinheiten, um die Rehabilitationsergebnisse zu festigen und den Lebensstil, wenn nötig, umzukrempeln. Die Leistungen sollten grundsätzlich in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Reha-Maßnahme in Anspruch genommen werden. Die IRENA-Termine selbst müssen innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Die Kosten des Nachsorge-Programms sowie einen Teil der evtl. anfallenden Reisekosten übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Das entsprechende Antragsformular stellt das ERZ gerne zur Verfügung. Dort wird im Rahmen von „IRENA“ ein Kurssystem mit zwei festen wöchentlichen Terminen und festen Gruppen angeboten.

Wem selbst IRENA am Ende noch nicht reicht, dem bietet das Zentrum für Sport und Gesundheit anschließend eine dauerhafte Möglichkeit, sich in diversen Reha-Sportgruppen fit zu halten. Auch diese Maßnahme – als Einstieg in ein lebensbegleitendes Sportangebot – kann am Anfang ärztlich verordnet und von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung (mit-) finanziert werden. Inzwischen sind es rund 1400 Teilnehmer, die regelmäßig unter Leitung speziell ausgebildeter Rehasport-Übungsleiter, Sportlehrer, -therapeuten und Physiotherapeuten trainieren.

Patienten, die mit dem PKW zu uns kommen, erhalten auf Nachfrage einen Parkleitplan mit einer Übersicht zu den gebührenfreien Parkplätzen
in der Nähe des Rehazentrums. Alternativ können Sie gerne im Bereich der Englerthstraße oder auf dem Krankenhausgelände parken.
Bitte beachten Sie, dass diese Parkplätze kostenpflichtig sind und der vorhandene Parkraum zu Stoßzeiten begrenzt ist. Detailliertere
Informationen rund um Anfahrt und Parken erhalten Sie ebenso auf der Homepage des St.-Antonius-Hospitals www.sah-eschweiler.de
unter „Anfahrt“.

Sie benötigen bequeme Kleidung (Sportkleidung, Sportschuhe), Schwimmsachen und mindestens ein Badehandtuch für die Behandlungsliege. Es stehen Umkleideräume mit abschließbaren Spinden zur Verfügung. Gegen eine Leihgebühr von 10 Euro/Tag werden die Schlüssel morgens ausgehändigt und am Nachmittag bei Rückgabe wieder zurückerstattet. Eine Anmietung für die Gesamtdauer der Rehabilitation ist leider nicht möglich.

Spätestens am Morgen der Erkrankung oder des Nicht-Erscheinens bitten wir um telefonische Information an das Rehazentrum (Tel.: 02403-76-1703).
Bei Rehabilitationen über den Rentenversicherungsträger ist eine Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwingend erforderlich.
Nach Absprache werden die versäumten Termine nachgeholt.

Ganztägig stehen Ihnen kostenfrei Wasser und Tee zur Verfügung.
Jeden Morgen erhalten GANZTÄGIGE REHABILITANTEN zusätzlich eine Essensmarke für das Tagesgericht, das mittags im Kanne Café angeboten wird. Die Essensmarken sind nicht übertragbar und werden bei Verlust nicht erstattet.

Für Patienten, die über die Krankenkassen eine ambulante Rehabilitation absolvieren, sind die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge – falls nicht befreit (bitte Befreiungsausweis mitbringen) – zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme zu entrichten.
 

 

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt in unserem Rehazentrum. Bei Fragen stehen Ihnen jederzeit Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!